AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. GELTUNG DIESER AGB, BESTELLUNG UND VERTRAGSINHALT
  • Die gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden über den Kauf und den Bezug der von uns angebotenen Waren werden ausschließlich durch unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“) bestimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
  • Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht widersprechen. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
  • Alle unsere Warenangebote sind freibleibend in dem Sinne, dass es sich bei diesen nicht um verbindliche Angebote auf Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages handelt. Mit einer Bestellung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vertrags über den Kauf der bestellten Waren an. Ein solches Angebot gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben oder wenn die Bestellung von uns zur Ausführung gebracht wird. Es steht uns frei, Bestellungen nicht anzunehmen. In dem Fall wird der Kunde entsprechend von uns informiert. Nebenabreden und alle sonstigen zusätzlichen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
  • Sämtliche Gewichts- und Maßangaben im Rahmen unseres Warenangebots sowie alle dort publizierten Farbangaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften der betreffenden Ware dar, sondern stehen unter dem Vorbehalt diesbezüglicher Irrtümer und zwischenzeitlicher Änderungen. Die Abbildungen der Waren können aufnahme- und drucktechnisch bedingt abweichen. Unerhebliche Abweichungen der gelieferten Waren von solchen Angaben im Rahmen des diesbezüglichen Warenangebots stellen daher keinen Mangel dar. Ausschließlich Waren-Muster sind insofern verbindlich für die Eigenschaften der betreffenden Ware. Eine Zusicherung oder Garantie bestimmter Eigenschaften angebotener Waren ist nur dann anzunehmen, wenn eine solche ausdrücklich von uns erklärt wird.
  • Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Händler und sonstige Unternehmer. Voraussetzung und Grundlage für die Aufnahme einer Vertragsbeziehung ist die Angabe seiner „Stammdaten“ durch den Kunden, indem er unser hierfür bereitgestelltes Kundendatenblatt vollständig ausfüllt und an uns übermittelt. Dies gilt insbesondere für die dort abgefragten Angaben zu Inhaber und Steuernummer. Änderungen der Kundenstammdaten sind uns unverzüglich durch erneute Übersendung des Kundendatenblattes anzuzeigen. Kosten und sonstige Nachteile, die uns durch nicht korrekte, unvollständige, veraltete oder nicht leserlich angegebene Kundendaten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle eines pflichtwidrig nicht angezeigten Inhaberwechselsaufseiten des Kunden haften der Altinhaber und der Besteller gesamtschuldnerisch für diejenigen Forderungen, die uns infolge einer Bestellung entstehen, die auf Grundlage insoweit veralteter Kundenstammdaten übermittelt wurde.
  • Um eine minimale Auslieferzeit zu gewährleisten, werden an uns übermittelte Bestellungen unverzüglich gebucht und in unserer Logistik bearbeitet. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Bestellung im Einzelfall nicht von uns angenommen wird. Dementsprechend sind Änderungen einer Bestellung nach deren Zugang und Annahme vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Einzelfall nicht möglich. Ferner werden Erweiterungen von bereits übermittelten und angenommenen Bestellungen von uns daher als Neubestellung erfasst und unterliegen somit erneut den Lieferfreigrenzen und sonstigen Auftragskonditionen. Steht dem Kunden von Gesetzes wegen kein Recht zu, sich von einer übermittelten Bestellung wieder zu lösen oder von einem infolge seiner Bestellung geschlossenen Vertrag zurückzutreten, kann er eine übermittelte Bestellung gegen Berechnung einer Kostenpauschale in Höhe von €20,00 „stornieren“, insofern die Ware unser Lager noch nicht verlassen hat.

2. LIEFERUNG
  • Lieferbare Artikel werden in aller Regel spätestens am auf die Bestellung folgenden Werktage versandt. Die Paketlaufzeit beträgt in Deutschland im Durchschnitt drei bis vier Werktage
  • Alle Fälle höherer Gewalt sowie alle Fälle von Mobilmachung, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, unverschuldeten Betriebsstörungen, Einschränkungen der Lieferbarkeit und Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, behördliche Maßnahmen usw., deren Auswirkungen auf unsere Möglichkeit zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer des dadurch entstandenen Leistungshindernisses und einer angemessenen Anlaufzeit nach Fortfall des Hindernisses hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrags für eine der Parteien aufgrund dieser Ereignisse unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
  • Gleiches gilt, wenn unsere Lieferanten nicht rechtzeitig, ordnungsgemäß und vollständig liefern, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre. Das gilt weiterhin auch, wenn aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen unser Vorrat nicht ausreicht, die Lieferung rechtzeitig vorzunehmen, es sei denn, uns oder unseren Mitarbeitern fällt insofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  • Teillieferungen sind uns gestattet, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Sie werden gesondert fakturiert und sind gesondert zu bezahlen. Teillieferungen unter einem Warenwert von €50,00 erfolgen grundsätzlich nicht.
  • Die Lieferbarkeit temperaturempfindlicher Waren, das gilt insbesondere auch für Schokoladenprodukte, unterliegt in den Sommermonaten infolge ihrer eingeschränkten Lager- und Transportfähigkeit in dieser Zeit Einschränkungen. Die Auslieferung temperaturempfindlicher Waren kann in den Sommermonaten ferner einen erhöhten Verpackungs- und Transportaufwand erforderlich machen, der mit entsprechend erhöhten Bearbeitungs- und Versandkosten verbunden sein kann. Soweit eine Bestellung des Kunden hiervon betroffen ist, wird er von uns unverzüglich entsprechend informiert.
  • Auf Anfrage stellen wir produktspezifische Allergieinformationen zur Verfügung.
  • Kunden, die unsere Produkte an im Ausland ansässige Dritte weiterverkaufen, müssen in jedem Fall sicherstellen, dass die Produkte beim Grenzübertritt in der Landessprache und entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften gekennzeichnet sind. Bei Verstoß gegen diese Regelung können wir den Verkauf an den betreffenden Kunden einstellen. Der betreffende Kunde ist in diesem Fall darüber hinaus verpflichtet, alle Schäden und erforderlichen Kosten zu ersetzen, die uns oder einem durch uns direkt belieferten Partnerunternehmen infolge der von dem Kunden falsch und/oder unzureichend gekennzeichneten und in Verkehr gebrachten Waren entstehen.
  • Der Weiterverkauf unserer Waren im Wege des Online-Vertriebs bedarf zur Qualitätssicherung einer entsprechenden gesonderten Vertriebsvereinbarung.

3. PREISE UND KONDITIONEN
  • Es gelten ausschließlich die Preise unserer jeweils gültigen Preisliste. Mit dem Erscheinen eines Katalogs sind alle vorherigen Kataloge, Preislisten und Angebote ungültig. Zwischenzeitliche Preisänderungen behalten wir uns vor.
  • Änderungen unseres Warenangebots, dazu zählen insbesondere auch – aber nicht ausschließlich – Preise, Konditionen und Verpackungsformen, teilen wir unseren Kunden in der Regel per E Mail mit Wirkung für die Zukunft mit.
  • Alle Preise sind in Euro ausgewiesene Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im Katalog ausgewiesenen Preise je Verpackungseinheit (VE-Preise) gelten nur bei Abnahme ganzer und ungemischter Verpackungseinheiten.
  • Elektronische Rechnungen werden kostenfrei versandt. Wünscht der Kunde eine Papierrechnung, wird für diesen Service eine Bearbeitungs- und Versandpauschale in Höhe von €2,50 je Rechnung erhoben. Eine Rechnungskopie wird gegen eine Gebühr von €15,-, jede weitere Kopie für €5,- erstellt und versandt. Für eine Änderung an einer Rechnung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von €15,-.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  • Unsere Rechnungen sind jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer bei Bankeinzug binnen sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto zahlbar. Das Rechnungsdatum ist grundsätzlich der auf den Versand der Ware folgende Geschäftstag. Für nicht eingelöste Lastschriften berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von €15,- netto, außerdem behalten wir uns für diesen Fall vor, bis zur vollständigen Bezahlung Lieferungen an den Kunden auszusetzen und weitere Bestellungen des betreffenden Kunden nicht anzunehmen. Eine Lieferung auf Rechnung oder gegen Vorkasse kann individuell vereinbart werden. Bei Zahlungen per Kreditkarte berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 1 % des Brutto-Rechnungsbetrags. Im Falle von Erstbestellungen behalten wir uns vor nur gegen Vorkasse zu liefern.
  • Der Kunde kommt gem. §286 Abs. 3 BGB mit der Zahlung eines Rechnungsbetrags spätestens in Verzug, wenn er diese nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit der entsprechenden Rechnung leistet. Leistet der Kunde auch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit keine Zahlung auf unsere entsprechende Forderung, werden wir automatisch den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids beantragen. Für diesen wird eine Bearbeitungspauschale von €50,- netto erhoben. Darüber hinausgehende Schadensersatz- bzw. Erstattungsansprüche in diesem Zusammenhang bleiben hiervon unberührt.
  • Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so hat er vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Nicht vereinbarte Abzüge von Rechnungsbeträgen gelten als insoweit nicht fristgerecht geleistete Zahlungen. Ist der Kunde mit der Annahme der Ware oder Zahlung in Verzug, so werden mit Verzugseintritt ferner alle unsere zu jenem Zeitpunkt offenen Forderungen gegen den Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Darüber hinaus sind wir unbeschadet weitergehender Rechte und Ansprüche berechtigt, bis zur vollständigen Begleichung der uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen weitere Lieferungen an den Kunden zu verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Rechte erwachsen.

5. VERSAND
  • 1a. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands ab €250 frei Haus an die vom Kunden angegebene Adresse. Für Aufträge, deren Lieferwert darunter liegt, fallen €10 Bearbeitung- und Versandkosten pro Versandkarton bei Packet-Dienst an. Bei Spedition Sendungen liefern wir ab einen netto Warenwert von €1.000 frei Haus Deutschland darunter wird je nach Aufwand individuell berechnet.
  • 1b. Für Lieferungen in andere Länder der Europäischen Union fallen landesspezifische Bearbeitungs- und Versandkosten pro Paket an.
  • 1c. Sonstige Exportlieferungen, also solche in Drittländer, unterliegen besonderen Vereinbarungen im Einzelfall. Dazu zählen insbesondere auch (aber nicht ausschließlich) kostenpflichtige Zusatzleistungen wie die Erstellung und Beglaubigung von Dokumenten, der Dokumentenversand per Paketdienst und die Erfüllung individueller Verpackungs- oder Markierungswünsche.
  • 2. Die Wahl des Versandwegs obliegt uns, insofern die Konditionen den Versand inkludieren oder wir mit dem Versand beauftragt worden sind.
  • 3. Die Mehrkosten, die für die Umsetzung etwaiger Sonderversendungs- und / oder Verpackungswünsche des Kunden entstehen, sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen.
  • 4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Waren dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person oder Anstalt in unserem deutschen Auslieferungslager übergeben haben.
  • 5. Sollten uns die Paketdienstleister oder Speditionen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, Mehrkosten berechnen, werden diese an den Kunden weiterberechnet. Dazu zählen insbesondere auch – aber nicht ausschließlich – Zuschläge für Sonderzustellungen, Wartezeiten oder für die Verweigerung der Entgegennahme unter Verweis auf einen alternativen Lieferzeitpunkt.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
  • Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, und solange er nicht mit seinen uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen in Verzug ist, Veräußern. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Sicherheiten, tritt der Kunde hiermit in Höhe unserer Kaufpreisforderung(-en) an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht in unserem (Sicherungs-) Eigentum stehenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
  • Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der zu unseren Gunsten erfolgten Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Daneben sind wir auch selbst berechtigt, auf Kosten des Kunden die Abtretung gegenüber seinen Kunden offen zulegen. Gerät der Kunde mit aus der Geschäftsbeziehung zu uns bestehenden Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir jederzeit zum Widerruf der Einziehungsermächtigung berechtigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
  • Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung hat der Kunde ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Ebenso hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren, sollte Vorbehaltsware beschädigt werden oder abhanden kommen.
  • Der Kunde gestattet uns unwiderruflich, jederzeit nach vorheriger Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten seine Geschäftsräume sowie seine Lager zu betreten und zu besichtigen, um die in unserem Eigentum stehenden Waren sowie deren Zustand feststellen zu können. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen aus einem mit uns bestehenden Vertrag nicht und treten wir infolgedessen von dem Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware jederzeit an uns zu nehmen.
  • Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderungen gegenüber dem Kunden um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

7. BEANSTANDUNGEN, MÄNGELRÜGEN
  • Bei Lieferung erkennbarer Mängel, insbesondere in Form von Beschädigungen der Ware oder Fehllieferung, sind bei Warenempfang auf der Lieferungs- / Spediteursquittung zu vermerken und uns daneben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen gilt §377 HGB.
  • Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zustand zu.
  • Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
  • Als versteckte Mängel können nicht Qualitätsbeeinträchtigungen geltend gemacht werden, die infolge unsachgemäßer Einlagerung oder Behandlung beim Kunden entstanden sind.
  • Mangelhafte Ware nehmen wir unter Ersatzlieferung zurück. Schlägt eine Ersatzlieferung fehl oder ist sie uns innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so kann der Kunde nach Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen und Schadensersatz nach Maßgabe der unter §9 dieser AGB getroffenen Regelungen verlangen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Berufung auf angebliche Mängel der Ware die Zahlung des Rechnungsbetrags innerhalb des vereinbarten Zahlungstermins zu verweigern, es sei denn die Beanstandung ist rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unstrittig.
  • Jede Warenlieferung reist auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Zurückgesandte Ware wird nur akzeptiert, wenn dies vorher vereinbart wurde oder der Kunde hierzu verpflichtet ist und die Sendung freigemacht wurde. Rücksendungen haben grundsätzlich nur in Abstimmung mit uns zu erfolgen. Diese haben unter Angabe einer gegebenenfalls vergebenen Reklamationsnummer und unter Verwendung eines durch uns zur Verfügung gestellten Paketaufklebers zu erfolgen.
  • Beanstandungen wegen bloßem Nichtgefallen akzeptieren wir nicht. Im Zweifelsfall können von jedem Produkt zusätzliche Bilder oder Geschmacksmuster bereitgestellt werden.
  • Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der betreffenden Ware. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels gilt dies nicht, soweit wir grob schuldhaft gehandelt haben oder bei Ablieferung Kenntnis von dem Mangel hatten oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels.

8. ENTSORGUNG
  • Safranccino GmbH hat einen Vertrag gemäß Anhang I (zu §6) Nr. 3(2) der VerpackV in der Fassung vom 21. August 1998 (BGBI. I S. 2379 ), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 19 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 ( BGBl. I S. 212), für die Beteiligung ihrer Gesamtheit von Verkaufsverpackungen mit der Grüner Punkt.

8. HAFTUNG
  • Soweit die vorstehenden Klauseln keine besonderen Vorschriften enthalten, haften wir nur für Schäden aufgrund Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für solche infolge eines Verstoßes gegen zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte.
  • Diese Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen zugunsten unserer Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Kunden handelt.
  • 3. In Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie grob fahrlässigen Pflichtverletzungen einfacher, nicht leitender Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung in solchen Fällen typischerweise gerechnet werden muss.